Der Zuzahlungsbetrag ist der Betrag, den der Einzelne zusätzlich zur Leistung der Pflegekasse zahlen muss.

Enthalten in dem monatlichen Zuzahlungsbetrag sind folgende Leistungen:
  • hausgemachtes Essen (auch Obst und Süßes) / Diätkost; 
  • alle vom Haus angebotenen Getränke (Wasser mit und ohne Kohlensäure, verschiedene Säfte, Malzbier, Coca Cola, Kaffee,Tee u.a.) stehen den Bewohnern zu freien Verfügung;
  • Wäscheversorgung (persönliche Wäsche; Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen);
  • Gartennutzung;
  • medizinische Versorgung (z. B. Rezepte & Medikamente organisieren, Kommunikation mit den Ärzten und Therapeuten);
  • Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbände, Injektionen u.a.);
  • Organisation der Versorgung mit Inkontinenzmaterialien;
  • Fernseh-Kabelanschluß;
  • Telefonanschluß;
  • alle angebotenen Beschäftigungen (Ausnahmen sind nur die jährliche Lichterfahrt und Ausflüge);
  • Organisation von Familienfeiern;
  • Reinigung der Zimmer;
  • Betriebsnebenkosten (Heizung, Wasser u.a.);
  • Haftpflichtversicherung.
Leistungen, die nicht von uns erbracht werden, aber von uns vermittelt und organisiert werden können, wenn Sie das wünschen:
  • Friseur,
  • Fußpflege,
  • Krankengymnastik, Logopädie u.a.,
  • Versorgung mit Rollstuhl und/oder Rollator,
  • etc.
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