Der Zuzahlungsbetrag ist der Betrag, den der Einzelne zusätzlich zur Leistung der Pflegekasse zahlen muss.
Enthalten in dem monatlichen Zuzahlungsbetrag sind folgende Leistungen:
- hausgemachtes Essen (auch Obst und Süßes) / Diätkost;
- alle vom Haus angebotenen Getränke (Wasser mit und ohne Kohlensäure, verschiedene Säfte, Malzbier, Coca Cola, Kaffee,Tee u.a.) stehen den Bewohnern zu freien Verfügung;
- Wäscheversorgung (persönliche Wäsche; Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen);
- Gartennutzung;
- medizinische Versorgung (z. B. Rezepte & Medikamente organisieren, Kommunikation mit den Ärzten und Therapeuten);
- Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbände, Injektionen u.a.);
- Organisation der Versorgung mit Inkontinenzmaterialien;
- Fernseh-Kabelanschluß;
- Telefonanschluß;
- alle angebotenen Beschäftigungen (Ausnahmen sind nur die jährliche Lichterfahrt und Ausflüge);
- Organisation von Familienfeiern;
- Reinigung der Zimmer;
- Betriebsnebenkosten (Heizung, Wasser u.a.);
- Haftpflichtversicherung.
Leistungen, die nicht von uns erbracht werden, aber von uns vermittelt und organisiert werden können, wenn Sie das wünschen:
- Friseur,
- Fußpflege,
- Krankengymnastik, Logopädie u.a.,
- Versorgung mit Rollstuhl und/oder Rollator,
- etc.